Widerrufsrecht und Rückgaberecht beim Onlineshopping

Oftmals ist man bei Erhalt einer online bestellten Ware unangenehm überrascht, da man sich aufgrund der Darstellung und Beschreibung des Produktes im Internet etwas anderes erhofft oder vorgestellt hatte.
Sie sollten daher über Ihre Rechte beim Onlineshopping gut informiert sein, insbesondere im Hinblick auf eine Rückabwicklung des Geschäfts.

Widerrufsrecht

Der Gesetzgeber hat mit entsprechenden Gesetzen dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verbraucher bei Käufen im Internet die Ware, die er bestellt, nicht vorab persönlich begutachten kann. Insofern wurde dem Verbraucher für Fernabsatzgeschäfte ein spezielles Widerrufs- bzw. Rückgaberecht eingeräumt. Der Widerruf ist vom Käufer gegenüber dem Vertragspartner, also dem Unternehmer bzw. dem Verkäufer, zu erklären und muss keine Begründung enthalten.

Fernabsatzverträge

Zu den Fernabsatzverträgen zählen gemäß § 312 b BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie z.B. Telefon, Briefverkehr oder Internet abgeschlossen werden. Allerdings gibt es Ausnahmen von der Anwendung der Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte, unter anderem bei Verträgen über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die von dem Unternehmern im Lieferservice angeliefert werden oder -unter bestimmten Bedingungen- bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung und Beförderung.
Des weiteren sind bestimmte Warengruppen, wie z.B. Zeitschriften oder nach Lieferung entsiegelte CDs oder DVDs vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für Rücksendungen geeignet sind oder deren Verfallsdatum bei Rücksendung überschritten werden würde.

Belehrung durch den Verkäufer

Gemäß § 312c BGB muss der Unternehmer den Verbraucher über dessen Widerrufsrecht bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher, belehren. Eine Widerrufsbelehrung ist entbehrlich bei Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. In diesem Fall muss sich der Verbraucher aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.


Widerrufsfrist

Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht fristgemäß aus, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären.Die Frist beginnt in der Regel mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform erhalten hat. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist einen Monat. Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Diese Frist gilt jedoch nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.

Wichtig ist in jedem Fall eine rechtzeitige Absendung des schriftlichen Widerrufs. Sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine besondere Vorgehensweise vereinbart wurde, reicht die Einhaltung der Schriftform, z.B. per Fax für den wirksamen Widerruf. Der Widerruf muss dem Vertragspartner zugehen, was der Verbraucher im Streitfall nachweisen muss.

Rückgaberecht

Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 BGB eingeräumt werden. In diesem Fall ist statt des schriftlichen Widerrufs auch eine wortlose Rücksendung des Kaufgegenstandes innerhalb der Widerrufsfrist ausreichend. Dieses Rückgaberecht kann entweder durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket verschickt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden.

Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

Bei Ausübung des Widerrufsrechts ist der Käufer zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung hat der Unternehmer zu tragen. Allerdings dürfen dem Verbraucher im Falle eines Widerrufsrechts nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB die üblichen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Sache nicht der bestellten Ware entspricht.

Bei Rückabwicklung des Vertrages hat der Käufer Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist. Der Verkäufer hat bereits erfolgte Zahlungen nach Zugang des Widerrufs zurück zu erstatten.

Schlagworte: Internet, Onlineshopping, Rückgaberecht, Vertrag, Widerrufsrecht

Thema: Rechtstipps

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