Die monatliche finanzielle Belastung ist in vielen Familien so hoch, dass sich der oder die Verdienenden regelmäßig Gedanken darüber machen müssen, wie sie über den Monat kommen sollen - eine prekäre Situation, denn fangen die Rechnungen erstmal an, sich zu stapeln, kann es schnell unangenehm werden.
Durch einige wirkungsvolle Maßnahmen, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Liquidität zu erhöhen, so zum Beispiel, indem sie Freibeträge auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen. Automatisch wird zunächst der Arbeitnehmerpauschbetrag, der sich rückwirkend zum Jahr 2011 auf genau 1000 Euro erhöht und sich auf die Werbungskosten bezieht, abgezogen. Zu den Werbungskosten gehören alle diejenigen Aufwendungen, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen und entsprechend der Sicherung oder auch dem Erhalt des Berufes dienen.
Darüber hinaus können jedoch weitere Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden - dies verhilft dem Steuerzahler zu einem höheren monatlichen Nettolohn, was ihm wiederum mehr finanzielle Flexibilität verschafft. Der Nachteil ist daran allerdings, dass im Rahmen der Einkommensteuererklärung bzw. der Einkommensteuerveranlagung nicht mehr mit einer großartigen Steuerrückzahlung zu rechnen ist, wie sie der Fall wäre, wenn monatlich zu viel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt werden würde.
Entsprechend empfiehlt es sich auch keinesfalls, die Freibeträge zu hoch anzusetzen, denn ansonsten drohen Steuernachzahlungen, und nicht jeder Steuerzahler schafft es, über das Steuerjahr hinweg ausreichend Rücklagen zu schaffen, um die Steuerschuld begleichen zu können. Die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte werden beim Finanzamt eingetragen - bis Ende des Jahres 2011 ist es deswegen für den Arbeitnehmer notwendig, die Lohnsteuerkarte erst beim Arbeitgeber abzuholen, um sie dann dem Finanzamt vorzulegen. Ab dem Jahr 2012 fällt der zusätzliche Gang zum Arbeitgeber weg, da die elektronische Lohnsteuerkarte zu diesem Zeitpunkt bereits endgültig eingeführt ist.
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