Häufig sieht man Werbung mit der Floskel "Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers" (manchmal auch als UVP - welches übrigens keine allgemeingültige Abkürzung ist und daher ohne einer Erklärung mit Sternchen und waagerechter Fußnote alles Mögliche bedeuten könnte) und man wundert sich warum dieser Preis von dem geforderten so stark abweicht.
Hier ist auf jeden Fall Vorsicht geboten, denn obwohl es eindeutige gesetzliche Vorschriften hierzu gibt, beachten manche Händler diese Vorschriften nicht und diese Preisgegenüberstellung ist dann sehr irreführend und hat keinen Realitätsbezug.
Entsprechend verhält es sich mit eigenen Preisgegenüberstellungen mit durchgestrichenen Preisen (manchmal sogar schon maschinell aufgedruckt...). Auch hier gibt es oft nicht eingehaltene Vorschriften, daher betrachten Sie bestenfalls wenn möglich nur den neuen Preis und lassen sich nicht zu sehr von der Differenz zum Kauf verleiten.